AGB

Diese AGB regeln wesentliche Punkte der Zusammenarbeit zwischen “lakör GmbH & Co. KG, Am Kreuzgraben 5, 18146 Rostock”, nachfolgend lakör genannt, und seinen Auftraggebern.

1 Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen lakör und seinen Auftraggebern. Dabei bestimmen diese AGB die allgemeinen Regelungen über alle im Rahmen der Zusammenarbeit für den Auftraggeber erbrachten Leistungen.

Der Auftraggeber beauftragt lakör mit Kreativleistungen, Beratungsleistungen und Ausführungsleistungen durch schriftliche Annahme eines Angebotes oder Kostenvoranschlags von lakör. Im Rahmen der begonnenen Auftragsbearbeitung können weitere Leistungen auch auf Basis von E-Mail-Beauftragungen erfolgen.

Die Auftragsbearbeitung umfasst insbesondere drei Vertragsbereiche:


– Umsetzung von Auftragswerken als geistige Schöpfung / Kreativleistung im Rahmen eines Dienstvertrages (z.B.: Markenkonzeption, Entwicklung von Marketingkonzepten, Konzeption von CI)

– Schaffung von Auftragswerken im Rahmen eines Werkvertrages (z.B.: Erstellung von Webseiten, Prospekten, Schalten von Werbeanzeigen, …)

– Beratungsleistungen im Rahmen eines Dienstvertrages


Die Art des Vertrages bzw. der Leistung ergibt sich aus dem durch lakör bereitgestelltem Angebot, Kostenvoranschlag oder einer getroffenen Einzelvereinbarung.

Der Vertrag tritt mit schriftlicher Auftragserteilung wie oben beschrieben in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit beschlossen. Eine Kündigung kann schriftlich von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende erfolgen. Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen oder grobem Vertragsverstoß bleibt von der Frist unberührt.

Bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallene Eigenleistungen und von lakör verauslagter Fremdaufwand sowie Aufwendungen für nicht mehr rückgängig zu machende Aufträge, werden lakör durch den Auftraggeber ersetzt.

Geltungsbereich dieses Vertrages ist die Bundesrepublik Deutschland.

2 Vergütung

Sofern auf Rechnungen kein anderslautendes Zahlungsziel ausgewiesen ist, sind Rechnungen an den Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und bei Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtzahlung nach Ablauf dieser beiden Fristen und einer Frist von 30 Tagen, ist der Auftraggeber in Zahlungsverzug.

Die Abrechnung von Werk- und Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich auf Basis des tatsächlichen Aufwands und dem zugrunde liegenden, vereinbarten Stundensatz.

Kalkulationen und Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Sollten diese im Rahmen der Umsetzung um mehr als 10% überschritten werden, wird der Auftraggeber darüber informiert.
Die Ausarbeitung von konzeptionellen und gestalterischen Empfehlungen für den Auftraggeber und deren Präsentation wird – sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde – nach vereinbarten Stundensätzen auf Basis des tatsächlichen Aufwands vergütet. Sind keine anderweitigen Stundensätze mit lakör besprochen, greift der Stundensatz von 120€.

Die vereinbarten Stundensätze beinhalten nicht die Kosten für etwaig zu beschaffende Drittsoftwarelizenzen oder Hardware, die zur Leistungsentwicklung erforderlich sein können. Sofern keine ausdrücklich anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, sind Fremd- und Nebenkosten (z.B.: Einsatz von Fotografen, Buchen von Shooting-Locations, Einsatz von Stylistin, Designern und ähnliche sowie Aufwendungen für Medien, Reisen und ähnliches gegen Beleg gesondert zu vergüten.

Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben (z.B.: Zahlungen an die Künstlersozialversicherung für künstlerische Fremdleistungen, Zollgebühren, GEMA und andere unumgängliche Gebühren, werden lakör vom Auftraggeber ersetzt. Dies gilt auch, wenn diese Kosten / Gebühren erst nachträglich anfallen.

Die Kosten für Werbemittelschaltungen (Google Ads, Social Media-Ads, Rundfunk- und Fernsehwerbung und ähnliche) werden ebenfalls direkt vom Auftraggeber getragen. lakör erhebt für das Schalten und Betreuen solcher Maßnahmen eine Agentur-Courtage i.H.v. 17% des Auftragsvolumens – sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Um die Auftragserfüllung sicherzustellen, ist lakör berechtigt, Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.

3 Mitwirkung

Für die zufriedenstellende und fristgerechte Umsetzung der beauftragten Leistungen, arbeitet lakör eng mit dem Auftraggeber zusammen und ist auf dessen rechtzeitige Mitwirkung und Bereitstellung von Informationen, Dokumenten und Zugängen angewiesen.

Insofern verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere

– Unterlagen, Dokumente und Zugang zu Systemen bereit zu stellen

– Schnittstellen oder Dritt-Software für den Betrieb und die Nutzung etwaiger zur Auftragsumsetzung erforderlicher Produkte bereit zu stellen

– Fotos, redaktionelle Inhalte, Designvorgaben und ähnliches bereit zu stellen, sich die entsprechenden Nutzungsrechte von den Berechtigten einzuholen und auf Anfrage von lakör nachzuweisen, sowie

– legitimierte Ansprechpartner zu benennen, die auch hinsichtlich der Freigabe von Kostenvoranschlägen und Angeboten sowie Entwürfen, Designs, Texten, und letztendlich der Auftragsabnahme zeichnungsberechtigt sind.

Unzureichende, unvollständige, fehlerhafte oder verzögerte Mitwirkungen können zur Folge haben, das Projekte sich zeitlich verzögern und Liefertermine nicht eingehalten werden können. Entstehen lakör aus diesen Verzögerungen weitere Kosten, die lakör nicht zu verschulden hat, so sind diese zu ersetzen. Der Anspruch des lakörs auf Vergütung bereits angefallener Aufwände bleibt bestehen.

lakör ist an die Weisungen des Auftraggebers gebunden. Weisungen erfolgen u.a. in Projektbesprechungen. Diese werden durch lakör dokumentiert, bereitgestellt und gelten als verbindlich, sofern der Auftraggeber der Richtigkeit dieser Berichte nicht binnen 3 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht. Wenn keine schriftliche Weisungen (z.B.: aus zeitlichen Gründen) erfolgt, kann lakör auch im Sinne des Auftraggebers und ausnahmsweise auf mündliche Weisung hin handeln.

In Bezug auf erbrachte Kreativleistungen, die speziell aber nicht ausschließlich die Generierung und Konzeption von Texten, medialen Inhalten (wie Bilder, Logos, Icons, Grafiken, Printdesigns und ähnliches) und Konzepten (wie zum Beispiel Markteintrittskonzepte, Social-Media und Performance-Marketing-Konzepte, technische Ablauf- und Automatisierungskonzepte) beinhalten, kann die Leistungserbringung in bis zu zwei Iterationen erfolgen, es sei denn, eine ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung liegt vor.

Die vorgesehenen Iterationen umfassen:

1. Die Initialpräsentation eines vorläufigen Entwurfs durch lakör und die folgende Erfassung von Auftraggeber-Feedback durch lakör.

2. Eine Überarbeitung des anfänglichen Entwurfs basierend auf dem eingeholten Feedback und die Erstellung eines weiteren Entwurfs, für den erneut Feedback vom Auftraggeber eingefordert wird.

3. Die abschließende Präsentation der finalen Arbeiten durch lakör, die auf den durch zwei Iterationen überarbeiteten Entwürfen beruhen.

Es wird ausdrücklich betont, dass der Umfang dieser Iterationen auf insgesamt zwei beschränkt ist. Ausdrücklich ausgenommen von den vorgenannten Iterationsschritten sind technische Implementierungen, die nach koordiniertem Vorgehen mit dem Auftraggeber funktional ausgeführt werden sollen. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die technischen Umsetzungen auf der Grundlage der vereinbarten Spezifikationen und Prozesse korrekt und funktional sind.

4 Haftung

lakör und Auftraggeber haften einander nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Arglist sowie für das Fehlen zugesagter Eigenschaften.

lakör haftet insbesondere nicht für etwaig entgangene Gewinne, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

lakör beachtet bei seinen Entwicklungen deren rechtliche Zulässigkeit. Sollten etwaige Rechtsprobleme erkannt werden, weist lakör den Auftraggeber darauf hin und empfiehlt im Zweifel eine rechtliche Prüfung durch sachkundige Personen. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Kosten einer solchen Prüfung.

Abgeschlossene Arbeiten legt lakör dem Auftraggeber zur Freigabe vor. Mit Freigabe durch den Auftraggeber gelten auch etwaige Vertragsabweichungen als genehmigt. Weiterhin übernimmt der Auftraggeber mit Freigabe die Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Ausarbeitungen von lakör und der zur Auftragserfüllung beauftragten Leistungen Dritter. Eine Haftung für Produktionen oder Durchführung von Maßnahmen durch Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung wird durch lakör nicht übernommen.

Die übrige Haftung von lakör bei Verschulden ist grundsätzlich beschränkt auf die Höhe der Einzelvereinbarung, die dem Schaden zugrunde liegt bzw. bei noch nicht vollständig erfolgter Vergütung auf die bis dahin durch den Auftraggeber im Rahmen der Vereinbarung geleisteten Beträge.

5 Datenschutz und Verschwiegenheit

lakör wird über sämtliche vom Auftraggeber nicht zur Veröffentlichung freigegeben Daten, Informationen und Geschäftsvorfälle Verschwiegenheit wahren. Das gilt auch für durch gemeinsame Zusammenarbeit entstandene oder zur Verfügung gestellte Unterlagen und ohne zeitliche Befristung über das Vertragsverhältnis hinaus.
Bereitgestellte Daten werden lediglich zum Erreichen des Vertragszweckes aufgezeichnet und verwertet. Nach Vertragende und auf Anforderung des Auftraggebers werden die vorgenannten Unterlagen an den Auftraggeber ausgehändigt. Dies gilt nicht für die von lakör zur Auftragserfüllung eingesetzten EDV-technischen Arbeitsmittel und Betriebsgegenstände, welche – auch bei gesonderter Berechnung – Eigentum von lakör bleiben.
Nicht ausgehändigte Unterlagen werden – sofern nichts Gegenläufiges vereinbart wird – von lakör in sachgemäßer Form aufbewahrt.

6 Nutzungsrechte, Urheberrechte, Eigentum & Übergabe von Leistungen

Die Nutzungsrechte für sämtliche im Rahmen der Auftragsarbeit entwickelten Leistungen, überträgt lakör zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt, sowie unwiderruflich und frei übertragbar an den Auftraggeber. Das schließt insbesondere auch das Recht auf Veröffentlichung, Veränderung und Vervielfältigung (im Internet, durch beauftragte Dritte oder in sonstig beliebiger Weise), sowie sämtliche Befugnisse zur Benutzeranwendung mit ein. Diese Rechte gehen mit Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages auf den Auftraggeber über.

Bei Hinzuziehen von Drittleistungen (z.B.: Fotos), werden lakör und Auftraggeber den
Umfang des dem Auftraggeber durch den Dritten eingeräumten Nutzungsrechtes, sowie die Höhe eines ggf. hierfür gesondert zu zahlenden Entgeltes im Einzelfall vor der Auftragserteilung an den Dritten klären und vereinbaren.


Die vorgenannten Nutzungsrechte können nicht übertragen werden für Leistungen, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung nicht durch lakör neu zu erbringen sind, sondern bei Abschluss der Beauftragung bereits vorhanden sind (z.B.: Tools, Software-Komponenten, Bibliotheken, Standardsoftware, allgemeine Algorithmen; welche nicht explizit für den Auftraggeber entwickelt werden, sowie im Rahmen von Wartung für die bereits entwickelten Komponenten bereitzustellende Updates). Die in diesem Rahmen mit bereit gestellten, vorgenannten Komponenten dürfen durch den Auftraggeber nur im Zusammenhang mit den übrigen, speziell für den Auftraggeber entwickelten Leistungen verwendet werden.

Für verwendete OpenSource Software kann lakör dem Auftraggeber nur insoweit Rechte einräumen, wie sie auch lakör selbst zustehen.

Es ist erforderlich, dass Ideen, Konzepte und Leistungen, die lakör im Rahmen des Entwicklungsprozesses erbringt, die durch lakör angeregt wurden oder maßgeblich auf der Erfahrung von lakör beruhen, dass diese allgemeinen Ideen und Konzepte ohne Beschränkung (weder räumlich, sachlich noch zeitlich) durch lakör genutzt, verwendet und verwertet werden dürfen. lakör wird entsprechend dazu berechtigt.

Urheber- und Eigentumsrechte an den Ergebnissen der Leistungen von lakör verbleiben auch nach Zahlung der Auftragsvergütung bei lakör und lakör hat das Recht, als Urheber dieser Leistungen in Erscheinung zu treten bzw. genannt zu werden.

Es gilt, dass die Übergabe der erstellten Ergebnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die digitale Bereitstellung von Dateien, Medien, Texten sowie den Zugang zu eingerichteten Tools, Softwarekomponenten und Inhalten, und insbesondere die Übertragung der Inhaberschaft von Online-Shops und Webseiten, erst nach vollständiger Begleichung der mit dem jeweiligen Projekt im Zusammenhang stehenden Zahlungen durch den Auftraggeber erfolgt.

7 Verletzung von Schutzrechten

lakör und Auftraggeber versichern einander, dass den jeweils eingeräumten Nutzungsrechten auch nach Vertragende keine Rechte Dritter entgegenstehen und halten einander von Ansprüchen Dritter aufgrund Verletzung entsprechender Rechte frei. Etwaige Schäden und Aufwendungen aus der begründeten Inanspruchnahme Dritter wegen Nutzungsrechtsverletzung werden dem jeweils anderen erstattet. Im Falle geltend gemachter Ansprüche Dritter, werden die Vertragsparteien sich unverzüglich darüber informieren. Der Vertragspartei, der die Geltendmachung zur Last fällt, sind Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten – immer unter Maßgabe der Zustimmung bei erzielten Vergleichen, die zu Lasten der von Dritten in Anspruch genommenen Vertragspartei geht. Generell setzen derartige Situationen unverzügliche Abstimmungen zwischen den Vertragsparteien voraus.

Die Kosten derartiger Auseinandersetzungen gehen zu Lasten der Vertragspartei, die die Rechtsverletzung zu verantworten hat.

Für die Rechtsmängelhaftung bei Verletzung von Schutzrechten Dritter gilt weiterhin, dass lakör entweder die erbrachten Leistungen auf eigene Kosten so ändert, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird und dem ursprünglichen Vertragsgegenstand weiterhin in zumutbarer Weise entsprochen wird, oder, sofern dies nicht gelingt, wird lakör die weitere Nutzung durch den Auftraggeber ab einem zu definierenden Zeitpunkt untersagen.

Vergütungsansprüche bestehen entsprechend nur für den Zeitraum, in dem die Leistungen durch den Auftraggeber genutzt werden konnten. Minderung, Rücktritt, Schadenersatz und sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Unabhängig von der vorgenannten Haftung bei Schutzrechtsverletzungen, ist die Haftung auf den finanziellen Umfang des Auftragsvolumens / -vereinbarung (und den darauf bisher entrichteten Zahlungen) beschränkt.

8 Geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur lakör in Rostock. Geltungsbereich dieses Vertrages ist die Bundesrepublik Deutschland.

9 Vertragsänderungen und Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und / oder des zustande gekommenen Vertrages bedürfen der Schriftform und sind von vertretungsberechtigten Personen des Auftraggebers und lakör zu unterzeichnen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und auch die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes hiervon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr möglichst eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und keinen rechtlichen Rahmen verletzt.

Stand:2023